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Pkw-Nutzung durch Gesellschafter einer Personengesellschaft für Fahrten zwischen Wohnung und Büro kann umsatzsteuerpflichtig sein

Überlässt eine Personengesellschaft Pkws, die zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören, ihren Gesellschaftern für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Büro und zahlen die Gesellschafter hierfür ein Entgelt, so unterliegt das Entgelt der Umsatzsteuer. Ein Entgelt liegt auch vor, wenn die Personengesellschaft die bei ihr geführten Privatkonten der Gesellschafter mit den der Privatnutzung zuzuordnenden Kosten belastet. Eine entgeltliche Nutzungsüberlassung setzt nicht den Abschluss eines schriftlichen Vertrags voraus. Es reicht schon aus, dass die Personengesellschaft gegen die Privatnutzung und die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Büro nichts unternimmt und die Kosten den Gesellschaftern belastet.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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