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Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der steuerliche Ausbildungsfreibetrag nicht isoliert betrachtet werden darf. Auch die übrigen steuerlichen Entlastungen (z. B. Kinderfreibetrag) sind mit zu berücksichtigen. Das Gericht hält den Ausbildungsfreibetrag im Jahr 2003 deshalb für verfassungskonform.

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