Startseite Kontakt AAB Impressum
Steuerberater
Leistungen
Kooperation
Steuerinformationen
Internationales Steuerrecht
Links
 
Wir navigieren Sie durch Steuerturbulenzen
Steuerkanzlei Danzer & Partner
 

Kein Ansatz eines pauschalen Kilometersatzes in Höhe der reisekostenrechtlichen Werte für Dienstfahrten mit privaten Pkw

Die Landesreisekostengesetze der Bundesländer Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg Vorpommern sehen Wegstreckenentschädigungen von 0,35 € je Kilometer vor. Diese Entschädigungen sind steuerfrei. Für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes kann der Arbeitgeber nur max. 0,30 € je Kilometer steuerfrei ersetzen. Wegen dieser Ungleichbehandlung hatte ein betroffener Arbeitnehmer Klage erhoben. Sowohl Finanzgericht als auch Bundesfinanzhof sind dem nicht gefolgt, weil solche typisierenden Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte weder wie Gesetze ausgelegt noch verändert werden dürfen. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Problem auseinandersetzen.

≪ zurück