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Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

Auf Drängen ihres Sohnes hatte sich eine Mutter überreden lassen, auf ihren Namen einen Gewerbebetrieb anzumelden. Tatsächlich wurden die Geschäfte von ihrem Sohn und zwei weiteren Partnern getätigt, die an Unternehmen im gesamten Bundesgebiet Rechnungen für eine Veröffentlichung in einem Telefaxverzeichnis versandten.
Aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung setzte das Finanzamt gegen die Mutter Umsatzsteuer mit rd. 2,4 Mio. € fest. Die Beteuerung der Mutter, nie an den Geschäften des Verlags beteiligt gewesen zu sein, ließ der Bundesfinanzhof nicht gelten. Wer z. B., ohne Unternehmer zu sein und ohne Lieferungen oder sonstige Leistungen auszuführen, einem Dritten mit seiner Unterschrift und seinem Stempelaufdruck versehene Blankogeschäftsbriefbogen überlässt, dem sind Rechnungen des Dritten aufgrund einer Anscheinsvollmacht zuzurechnen.

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