Startseite Kontakt AAB Impressum
Steuerberater
Leistungen
Kooperation
Steuerinformationen
Internationales Steuerrecht
Links
 
Wir navigieren Sie durch Steuerturbulenzen
Steuerkanzlei Danzer & Partner
 

Rechnungsabgrenzungsposten: Bearbeitungsentgelt für öffentliche Darlehen

Wenn für öffentlich geförderte, betriebliche Darlehen ein Bearbeitungsentgelt gezahlt wird, war bisher fraglich, ob das Entgelt bei einem Bilanzierenden als sog. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt werden muss oder sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist zunächst festzustellen, ob das Bearbeitungsentgelt im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensverhältnisses anteilig zurückgefordert werden kann. Wenn ja, ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Wenn nein, ist das Bearbeitungsentgelt nur dann aktiv abzugrenzen, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und konkrete Anhaltspunkte hierfür fehlen, sodass mit einer Kündigung nicht ernsthaft gerechnet werden kann.

≪ zurück