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Verfassungsmäßigkeit der ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer wird geprüft

Der Bundesfinanzhof hat in einem anhängigen Verfahren zur Erbschaftsteuer das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Das Gericht will prüfen, ob folgende Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind:

Sollte der Bundesfinanzhof nach der Prüfung der Regelungen von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt sein, wird er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.

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